30. Juni können Mie­ter frei ent­scheiden, wie sie künftig fern­sehen möch­ten."/> Kontakt
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Alternativen zum Kabelfernsehen

Das Nebenkostenprivileg entfällt zum 01. Juli 2024 - Ver­mieter dürfen dann die Kosten für den Kabel­anschluss nicht mehr auf die Miet­parteien um­legen. Mieter und Mieterinnen, die bis­lang für ihren Kabel­an­schluss zah­len mussten, egal ob sie ihn tat­säch­lich genutzt haben, müssen tätig werden, wenn sie weiter­hin Fern­sehen emp­fangen möchten.

Alternativen zum Kabelfernsehen
Alternativen zum Kabel­fernsehen, Quelle: LG Electronics

Mieter müssen tätig werden

Wer als Mieter bislang über einen Sammel­vertrag des Ver­mieters mit Kabel­fern­sehen ver­sorgt wurde, kann das auch weiter­hin tun.Der Ver­mieter kann auf Wunsch dafür sorgen, dass auch zu­künftig ein Sammel­vertrag für die Haus­gemein­schaft zur Ver­fügung steht, wenn diese das möchte. Bloß darf der Sammel­vertrag für den Kabel­anschluss dann nicht mehr über die Neben­kosten abgerechnet werden. Besteht keine Einig­keit in der Haus­gemein­schaft, kann der Mieter mit einem Anbieter einen eigenen Vertrag ab­schließen.

Telefonie und Inter­net können natürlich auch weiter­hin ganz unab­hängig vom Kabel­an­schluss über einen anderen Anbieter genutzt werden.

Satelliten-TV

Die größte Programmvielfalt gibt es per Satelliten­empfang. Viele Programme, darunter die Pro­gramme der öffent­lich-recht­lichen Sender, werden kosten­frei in HD über Satellit über­tragen, Privat­sender nur in SD-Qualität. Voraus­setzung für den Emp­fang ist eine Satelliten­schüssel auf dem Dach oder dem Bal­kon mit dem not­wendigen Zubehör, das bei den meisten Her­stellern als Komplett­paket erhält­lich ist.

Digital fernsehen über Zimmer­antenne (DVB-T2 HD)

Vielerorts ist der Fernsehemp­fang auch über eine Zimmer- oder Dach­antenne mög­lich, die öffent­lich-recht­lichen Sen­der werden hier eben­falls kosten­frei in HD emp­fangen. Privat­sender werden in der Regel ver­schlüsselt (d.h. kosten­pflichtig) über­tragen.

IPTV (Internet-TV)

Wer über einen schnellen Internet­anschluss (ab DSL50) ver­fügt, kann über Inter­net fern­sehen. Notwendig ist ein internet­fähiges TV-Gerät oder ein Smart­phone, Tablet oder PC. Ältere Fernseh­geräte können mit einem sepa­raten Receiver oder einem Stick auf­gerüstet werden. Die Media­theken der öffent­lich-recht­lichen sind kosten­frei, für Streaming-Dienste ist meist ein kosten­pflichtiges Abo erfor­derlich.

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